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Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Moisburg für die Haushaltsjahre 2017 - 2018

Moisburg, den 27. 07. 2021

Aufgrund des § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Moisburg in seiner Sitzung am 22.06.2021 die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 beschlossen und dem Bürgermeister für die Haushaltsjahre 2017 - 2018 die Entlastung erteilt.

 

Die Beschlüsse über die Jahresabschlüsse und die Entlastung, sowie die öffentliche Auslegung des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes werden gemäß § 129 Abs. 2 sowie § 156 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bekannt gemacht. Eine Stellungnahme zum Bericht wird nicht abgegeben, da der Prüfungsbericht keine Punkte enthält, die der Stellungnahme bedürfen.