Erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m § 4a (3) BauGB
Moisburg, den 22. 02. 2024
Bebauungsplan „Alter Festplatz“ mit örtlicher Bauvorschrift Erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m § 4a (3) BauGB In seiner Sitzung am 15.02.2024 hat der Rat der Gemeinde Moisburg aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit beschlossen den Geltungsbereich 2 zu verschieben. Weiterhin wurde beschlossen den geänderten Entwurf erneut eingeschränkt auszulegen. Dabei wurde gemäß § 4a (3) BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen (Geltungsbereich 2) abgegeben werden können.
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