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Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Moisburg für die Haushaltsjahre 2015 - 2016

Moisburg, den 27. 07. 2021

Aufgrund des § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Moisburg in seiner Sitzung am 08.06.2017 den Jahresabschluss 2015 und in seiner Sitzung am 22.06.2021 den Jahresabschluss 2016 beschlossen und dem Bürgermeister für die Haushaltsjahre 2015 - 2016 die Entlastung erteilt.

 

Die Beschlüsse über die Jahresabschlüsse und die Entlastung, sowie die öffentliche Auslegung des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes werden gemäß § 129 Abs. 2 sowie § 156 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bekannt gemacht. Eine Stellungnahme zum Bericht wird nicht abgegeben, da der Prüfungsbericht keine Punkte enthält, die der Stellungnahme bedürfen.